Die Regelungen für den Betrieb und die Inspektion von Aufzugsanlagen sind wahrlich einzigartig in Deutschland.
Die TRBS 3121 befasst sich mit den technischen und organisatorischen Anforderungen für den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen. Hier werden die die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert. Zudem enthält die TRBS 3121 Richtlinien für Arbeitgeber, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Personen- und Lastenaufzügen sicherzustellen.
Wir geben an dieser Stelle einen allgemeinen Überblick über die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) für Aufzüge. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität und dient lediglich der unverbindlichen Orientierung für Laien. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Die detaillierten und verbindlichen Regelungen finden Sie in den entsprechend verlinkten Originaldokumenten, die für eine vollständige und rechtskonforme Anwendung heranzuziehen sind.
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Wichtige Themen der TRBS sind dabei die regelmäßige Wartung, Notfallmaßnahmen, die Befreiung eingeschlossener Personen sowie die Pflichten des Betreibers. Die TRBS enthält detaillierte Empfehlungen zur sicheren Verwendung von Aufzügen nach dem aktuellen Stand der Technik:
- Betriebssicherheit von Aufzügen
- TRBS 3121 Zusammenfassung
- Technische Regeln für Aufzugsanlagen
- Aufzugssicherheit nach BetrSichV
- Instandhaltung von Aufzugsanlagen
- Notfallpläne für Aufzüge
- Aufzugswartung und Inspektionen
Inhalt auf einen Blick:
- Anwendungsbereich: Gilt für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV, regelt sicherheitstechnische Anforderungen.
- Begriffsdefinitionen: Klärt wesentliche Begriffe wie „Arbeitgeber“ und „Instandhaltungsunternehmen“.
- Pflichten des Arbeitgebers: Verantwortung für die Sicherheit der Anlage, Dokumentation, Wartung und Notfallvorsorge.
Als wichtige Maßnahmen gelistet sind:
- Regelmäßige Wartung: Die Inspektion und Wartung von Aufzügen muss durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.
- Notrufsysteme: Aufzüge müssen über ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem verfügen, um im Notfall Hilfe zu rufen.
- Personenbefreiung: Arbeitgeber sind verantwortlich dafür, dass eingeschlossene Personen schnell befreit werden können.
- Gefährdungsbeurteilung: Identifikation und Minderung von Risiken, z. B. Stolpergefahren oder Quetschgefahren durch Fahrkorbtüren.
Diese Maßnahmen tragen zur Aufzugssicherheit und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei:
- Notfallpläne und schnelle Reaktionszeiten für die Befreiung eingeschlossener Personen.
- Einhaltung von Prüffristen und Dokumentation der durchgeführten Wartungen.
- Verfügbarkeit von Schlüssel und Zugängen zu technischen Räumen für befugte Personen.
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This summary provides a general overview of the Technical Rules for Operational Safety (TRBS). It makes no claim to completeness, accuracy, or timeliness and is intended solely for non-binding guidance. Any liability is excluded. For complete and legally binding regulations, please refer to the linked official documents.
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